News aus der Kanzlei
Seminar „Nachtragsmanagement. Nachtragsmöglichkeiten erkennen und erfolgreich durchsetzen“
Im November fand unser Seminar „Nachtragsmanagement. Nachtragsmöglichkeiten erkennen und erfolgreich durchsetzen“ in Zusammenarbeit mit der EIC Trier IHK/HWK Europa- und Innovationscentre GmbH statt. Unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Berthold Kohl erhielten die Teilnehmer:innen einen tiefgehenden Einblick in die aktuellen Entwicklungen im Nachtragsrecht.
Im Mittelpunkt standen die wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und die neueste oberlandesgerichtliche Rechtsprechung. Dabei wurde deutlich, wie stark diese die Grundlagen des Nachtragsrechts bei VOB/B-Verträgen verändert haben. Die Teilnehmer:innen lernten durch das Seminar, Nachtragsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen, rechtssicher anzumelden und erfolgreich durchzusetzen.
Neben einer Einführung in die Grundsätze des Bauvertragsrechts und der baubetrieblichen Kalkulation wurden in lebhaften Diskussionen viele konkrete Praxisfragen behandelt, wie z. B. die Vergütung von Leistungsänderungen, der Umgang mit Pauschalverträgen sowie die Bildung von Nachtragspreisen. Die zahlreichen Praxisbeispiele und die fundierte Expertise von Rechtsanwalt Dr. Kohl machten das Seminar zu einem echten Mehrwert für die Teilnehmer:innen.
Wir bedanken uns bei allen, die teilgenommen haben, und freuen uns über das positive Feedback. Es zeigt, wie wichtig fundiertes Wissen für den erfolgreichen Umgang mit Nachträgen ist.
12. Kölner Vergabetage
Die 12. Kölner Vergabetage, organisiert von der subreport Verlag Schawe GmbH, boten auch dieses Jahr eine unverzichtbare Plattform für alle, die sich mit den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen im Vergaberecht auseinandersetzen. Die Veranstaltung zog Teilnehmer aus ganz Deutschland und dem Ausland an – darunter Auftragnehmer, öffentliche Auftraggeber und Planer –, was die Relevanz der behandelten Themen unterstrich.
Ein Höhepunkt der Vergabetage war der Vortrag von Rechtsanwältin Susanne Corinth. Unter dem Titel „Leistungsvergabe über Generalplaner, Generalunternehmer, Generalübernehmer – ist das möglich?“ beleuchtete Frau Corinth die Möglichkeiten und Fallstricke dieser Vergabemodelle. Dabei ging sie auf praxisrelevante Aspekte ein, die für alle Beteiligten von Bedeutung sind, und erläuterte, wie eine rechtssichere und effiziente Vergabe über Generalplaner oder Generalunternehmer gestaltet werden kann.
Ein herzliches Dankeschön an subreport für die exzellente Organisation und den freundlichen Empfang im Kölner Studio. Die Kölner Vergabetage bleiben eine zentrale Veranstaltung für den Austausch zu den neuesten Entwicklungen und Best Practices im Vergaberecht.
6. Trierer Bauseminar
Das 6. Trierer Bauseminar an der Hochschule Trier bot auch in diesem Jahr eine erstklassige Plattform für Fachleute aus der Baubranche, um sich über aktuelle Themen im Bauvertragsrecht, Baubetrieb und Baumanagement auszutauschen. Im Mittelpunkt stand das Nachtragswesen – beleuchtet aus juristischer und baubetrieblicher Perspektive.
Ein besonderes Highlight war der Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Berthold Kohl, der unter dem Titel „Ereignisse höherer Gewalt und gesetzgeberische Maßnahmen: Auswirkungen auf Bauverträge“ die Herausforderungen thematisierte, die unvorhersehbare Ereignisse und gesetzliche Änderungen für Bauprojekte mit sich bringen. Dr. Kohl stellte praxisnahe Ansätze vor, wie sich Kriegsereignisse, Naturkatastrophen und verschärfte Umweltvorgaben auf bestehende Bauverträge und deren Vergütung auswirken und welche rechtlichen Maßnahmen Auftraggeber und Auftragnehmer ergreifen können, um diese Herausforderungen zu bewältigen.
Die praxisorientierten Einblicke und die Tiefe des Fachwissens sorgten bei den Teilnehmenden für angeregte Diskussionen und wertvolle Denkanstöße, um auch künftige Herausforderungen im Bauwesen erfolgreich zu meistern. Damit bleibt das Trierer Bauseminar eine unverzichtbare Veranstaltung für alle, die sich über die neuesten Entwicklungen in der Baubranche informieren möchten. Besten Dank an Prof. Dr.-Ing. Ebner von der Hochschule Trier und Dipl. Ing. Peter Richard Braun, VSVI-Rheinland-Pfalz und Saarland, für die rundum gelungene Organisation.
Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns auf Verträge mit dem öffentlichen Sektor in Spanien
Bei Kohl Law glauben wir an die Bedeutung einer gründlichen und kritischen Analyse, um komplexe rechtliche Fragen anzugehen. In diesem Zusammenhang möchten wir unsere Bewertung zu den Berichten des spanischen Beratenden Ausschusses für öffentliche Auftragsvergabe und der spanischen Staatsanwaltschaft bezüglich der Erhöhung des Mindestlohns und ihrer Auswirkungen auf öffentliche Verträge teilen. Beide lehnen die Preisanpassung ab und bekräftigen die Bindung der Vertragsparteien, trotz der wirtschaftlichen Schäden und Mängel, die wir im Folgenden darlegen.
Der Bericht untersucht drei mögliche Annahmen zur Bewältigung des Vertragsungleichgewichts, das durch die Erhöhung des Mindestlohns entstanden ist:
1. Änderung des Vertragsgegenstands im Rahmen der Befugnis oder Vorrechte, die das Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe der vertragsabschließenden Verwaltung zu diesem Zweck verleiht;
2. Annahme von Bestimmungen oder Maßnahmen wirtschaftlicher Intervention oder Ordnung, deren Auswirkungen sich auf das Vertragsverhältnis auswirken oder auswirken können;
3. Tatsachen oder Ereignisse, unvorhergesehen oder unvorhersehbar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und vollständig unabhängig von der vertragsabschließenden Verwaltung.
Obwohl die dritte Annahme ausgeschlossen wird, weil das geltend gemachte Ungleichgewicht kein Sachverhalt ist, der der Verwaltung fremd ist, sondern ihr zurechenbar ist, ist zu beachten, dass diese Begründung in den Fällen fundiert zu sein scheint, in denen die vertragsabschließende Partei die allgemeine Verwaltung des Staates ist, jedoch nicht unbedingt, wenn die vertragsabschließende Partei andere öffentliche Stellen sind, die nicht dazu gehören, z. B. lokale Körperschaften.
Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass der Fall angemessen in die Figur des "factum principis" passt, der zweite Annahmebereich der zuvor aufgeführten, bei dem die größere Vertragsbelastung aufgrund der Annahme einer wirtschaftlichen Ordnungsbestimmung entsteht. Diese Figur unterscheidet sich vom "ius variandi", dem ersten Annahmebereich, den wir ausschließen können, der eine vertragliche Befugnis der Verwaltung zur Änderung des Vertrags innerhalb der festgelegten rechtlichen Grenzen ist. Der "factum principis" ist jedoch keine vertragliche Befugnis, und daher können seine Folgen nicht im Rahmen des rechtlichen Rahmens für öffentliche Auftragsvergabe gelöst werden.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass der Schaden nur entschädigungsfähig wäre, wenn es sich um eine einzelne und außergewöhnliche Belastung handelt, nicht wenn sie allgemeiner Natur ist.
Die Rechtswidrigkeit des Schadens wird, wie die Doktrin der Gleichheit vor öffentlichen Lasten behauptet, durch die allgemeine oder spezifische Natur des Schadens bestimmt: Die Allgemeinheit des durch den normalen Betrieb des Dienstes verursachten Schadens (Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns) führt dazu, dass der Schaden nicht entschädigungsfähig ist, weil gerade wegen seiner Allgemeinheit die rechtliche Pflicht besteht, ihn zu tragen; im Gegensatz dazu führt die Spezifität des Schadens, d. h. seine Konkretisierung oder Begrenzung auf einige Verwaltete und seine
größere Intensität für diese, dazu, dass der Schaden rechtswidrig ist, ohne dass daher die rechtliche Pflicht besteht, ihn zu tragen, was seine Entschädigungsfähigkeit zur Folge hat.
In diesem Sinne muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Auswirkungen der Erhöhungen des Mindestlohns je nach Art des Vertrags und der Vergütungsstruktur des Vertragsunternehmens unterscheiden. Wir möchten betonen, dass diejenigen, die Berichte der Staatsanwaltschaft angefordert haben, Unternehmen mit geringem Mehrwert sind, insbesondere ein Transportunternehmen und ein Reinigungsunternehmen. Der offensichtliche Grund ist, dass diese Unternehmen tendenziell ihre Mitarbeiter mit niedrigeren Löhnen entlohnen, wodurch sie am stärksten von den jeweiligen Erhöhungen des Mindestlohns betroffen sind. Im Falle von Unternehmen mit hohem Mehrwert werden diese Erhöhungen kaum oder überhaupt nicht wahrgenommen, sodass die Gewinnmargen dieser Unternehmen nicht betroffen sind, im Gegensatz zu den zuvor genannten.
Wir teilen daher nicht die Ausschluss der finanziellen Verantwortung des Staates für vor dem Inkrafttreten der Mindestlohnerhöhung geschlossene Verträge, wenn der den Verwalteten zugefügte Schaden unverhältnismäßig ist.
Die Staatsanwaltschaft weist außerdem darauf hin, dass "die Entschädigung aus öffentlichen Mitteln für das, was gemäß den Angaben allgemeine Belastungen sind, es verhindern würde, wirtschaftliche Ordnungs- oder Lenkungsmaßnahmen zu ergreifen, selbst wenn sie für das öffentliche Interesse erforderlich wären, da die erhebliche Beeinträchtigung der Zahlung dieser Entschädigung aus öffentlichen Mitteln die finanziellen Möglichkeiten des Staates erheblich einschränken würde".
Dieses Argument scheint aus zwei Gründen nicht überzeugend zu sein. Erstens sollte die Höhe einer Entschädigung aufgrund des verursachten Schadens festgelegt werden, nicht aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schadensverursachers. Zweitens ist es schwer vorstellbar, dass von Maßnahmen, die den Verwalteten solche Schäden zufügen, behauptet werden kann, sie seien im öffentlichen Interesse erforderlich, da ihre Entschädigung den Staat in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen würde.
Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Perspektive der Staatsanwaltschaft andere mögliche rechtliche Lösungen übersieht, die einen fairen und ausgewogenen Ausgleich für alle beteiligten Parteien gewährleisten könnten.
In Übereinstimmung mit den von verschiedenen Analysen vorgebrachten Kritiken glauben wir, dass es notwendig ist, einen breiteren und flexibleren Ansatz zu verfolgen. Es ist entscheidend, Maßnahmen wie Klauseln zur wirtschaftlichen Neugewichtung oder Preisanpassungen zu erwägen, die möglicherweise geeignetere Lösungen bieten, um die Ansprüche der betroffenen Auftragnehmer anzugehen.
Bei Kohl Law setzen wir uns für einen Ansatz ein, der die finanzielle Machbarkeit aller beteiligten Parteien fördert. Wir sind der Meinung, dass in Fällen, in denen die zusätzlichen Kosten aufgrund der
Erhöhung des Mindestlohns für den Auftragnehmer nicht tragbar sind, die Vertragsauflösung ohne Entschädigung ermöglicht werden sollte, um Situationen von Nichterfüllung oder Insolvenz zu vermeiden, die sich sowohl negativ auf die Erbringung der Dienstleistung als auch auf die finanzielle Stabilität der beauftragten Unternehmen auswirken könnten.
30. Kanzlei Geburtstag
Heute feiern wir einen besonderen Meilenstein in der Geschichte unserer Kanzlei, denn genau vor 30 Jahren begann unsere Reise in Trier im Haus In der Olk 26.
Damals starteten wir mit nur zwei Anwälten und zwei Back-Office-Mitarbeiterinnen, um hochspezialisierte Dienstleistungen fürprofessionelle Baubeteiligte anzubieten – dies war 1994 ein absolutes Novum am Markt.
Als Erste entwickelten wir seinerzeit für wichtige Projekte eine 24/7Stand-by-Schlichtung und Stand-by-Beratung. Damit konnten wir aufkeimende Konflikte in Bauprojekten in einer bis dahin nicht bekannten Geschwindigkeit erfassen und beilegen. Das gilt bis heute.
In den vergangenen Jahren haben wir unsere in- und ausländische Präsenz deutlich ausgebaut. Heute betreuen wir von sieben Standorten in Deutschland, Luxemburg und Spanien aus Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehreren Milliarden Euro jährlich und Einzelprojekte mit Einzelprojektvolumina von mehreren 100 Millionen Euro.
Unverändert geblieben ist jedoch unser besonderer Beratungsansatz: der Blick über den juristischen Tellerrand, d. h. die Verbindung des Know-hows von Baurecht, Baupraxis, Bautechnik und Baubetriebswirtschaft.
Geändert haben sich jedoch die Rahmenbedingungen. Klimaschutz, Nachhaltigkeit und neue Technologien verändern das Wirtschaftsleben und den Bau rasant und grundlegend, genauso wie Naturkatastrophen und Kriege.
Die Welt ändert sich, unsere Ziele bleiben. Wir wollen auch in Zukunft hochqualifiziert und hochmodern für unsere Mandanten deren Probleme lösen, am liebsten, bevor sie entstehen.
6. Trierer Bauseminar
Es ist wieder soweit: Das Trierer Bauseminar ist zurück und widmet sich am 21.Februar 2024 erneut den entscheidenden Aspekten des Baubetriebs, des Bauvertragsrechts, der Bautechnik und des Baumanagements. Diesmal steht dasNachtragswesen im Fokus, sowohl aus juristischer als auch aus baubetrieblicher Perspektive.
Dr. Kohl beleuchtet in seinem Vortrag "Ereignisse höherer Gewalt undgesetzgeberische Maßnahmen: Auswirkungen auf Bauverträge" die aktuellen Themen, die die Baubranche bewegen. Von Kriegsereignissen über Naturkatastrophen bis hin zu gesetzlichen Anforderungen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit - Ereignisse, die weder Auftraggeber noch Auftragnehmerbeeinflussen können, dennoch aber unmittelbare Auswirkungen auf Bauverträge haben.
Wie können diese Einflüsse rechtlich bewältigt werden? Dr. Kohl wird Licht ins Dunkle bringen und praxisrelevante Rechtsfragen beleuchten, die für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen von Bedeutung sind.
Datum: Mittwoch, 21. Februar 2024
Ort: Hochschule Trier
HIER geht es zur Anmeldung!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch!
Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung- rechtlich und technisch | ZUKUNFT BAUEN
Unsere Mission für eine nachhaltige Zukunft des Bauens geht in die nächste Runde! Als Rechtsanwaltskanzlei setzen wir uns intensiv mit der Ersatzbaustoffverordnung auseinander, die seit dem 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Gemeinsam mit Dr. Berthold Kohl und Dipl.-Ing. Dieter Thelen erforschen wir in einem offenen Dialog die vergaberechtlichen, bauvertraglichen, technischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte dieser Verordnung. Unser innovatives Format schafft Raum für fachübergreifende Diskussionen und den Austausch über Lösungen im nachhaltigen Bauwesen.
Mehr Infos unter: https://www.zukunft-bauen.eu/
Abschlussbescheinigung (AFO)
Wussten Sie schon, dass eine „Abschlussbescheinigung (AFO)“ für Immobilienbesitzer in Spanien sehr wichtig ist?
Die AFO ist eine Bescheinigung, welche die Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Baunormen von Immobilien in Spanien bestätigt und vor möglichen rechtlichen Konsequenzen schützt.
Die Bescheinigung ist insbesondere für ältere Immobilien oder solche, die vor Inkrafttreten bestimmter Bauvorschriften errichtet wurden, erforderlich.
Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Haus vor vielen Jahren, möglicherweise ohne eine gültige Bau- oder Nutzungsgenehmigung, errichtet wurde oder wenn sich Bauvorschriften im Laufe der Zeit geändert haben und das Haus diesen neuen Vorschriften nicht mehr entspricht.
Immobilienbesitzer sollten daher prüfen lassen, ob eine AFO benötigt wird. Eine fehlende AFO kann Schwierigkeiten bei Kauf-, Verkaufs- oder Vermietungsabsichten mit sich bringen und zu rechtlichen Risiken führen. Darüber hinaus können bestimmte Dienstleistungen wie Wasser- und Stromversorgung möglicherweise nicht ordnungsgemäß bereitgestellt werden oder es könnten Probleme beim Erhalt der Genehmigung für den Einbau einer Solaranlage eintreten.
Vor dem Kauf einer Immobilie empfehlen wir, eine gründliche Due Diligence durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Immobilie über eine gültige AFO verfügt und den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Unsere Kollegin Maria del Mar Martín Cortés beantwortet gerne alle Ihre Fragen zur AFO. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Immobilienerwerb rechtssicher zu gestalten.
Neues Seminar und Webinar im November gemeinsam mit Dr. Berthold Kohl und EIC Trier IHK!
Im November erwarten Sie wieder spannende Seminare gemeinsam mit EIC Trier IHK/ HWK- Europa- und Innovationscentre GmbH und Dr. Berthold Kohl:
1. Seminar: "Nachtragsmanagement. Nachtragsmöglichkeiten erkennen und erfolgreich durchsetzen"
🗓 23. November 2023, 10:00 - 16:00 Uhr
In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Nachtragsrecht, angefangen von wegweisenden BGH-Entscheidungen bis hin zur neuesten oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung. Besonders relevant für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge. Ziel: Fallstricke des Nachtragsrechts zu vermeiden, erfolgreiches Erkennen und Durchsetzen von Nachtragsforderungen, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte.
2. Webinar: "Baumängel und Gewährleistung. Haftungsrisiken minimieren"
🗓 29. November 2023, 10:00 - 13:00 Uhr
Von Materialfehlern bis zu Fehlern in Bautechniken - dieses Webinar bietet einen tiefen Einblick in das Mängelrecht nach BGB und VOB/B. Technisches Wissen allein reicht nicht aus; ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Grundlagen ist entscheidend, um Risiken zu minimieren. Ziel des Seminars: Rechtsrisiken frühzeitig erkennen.Für weitere Informationen und zur Anmeldung kontaktieren Sie uns bitte direkt oder informieren sich HIER.
Seminar: Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Nachfolgeplanung
Am 24. Oktober 2023 laden Sie Dr. Angela Jakobs und Dr. Berthold Kohl herzlich ein, im Rahmen der IHK-Nachfolgewoche einen Teil des Seminars "Gesellschaftsrechtliche Aspekte bei der Nachfolgeplanung" zu erleben.
Das Seminar widmet sich den rechtlichen Aspekten der familiären Übergabe an die nächste Generation, dem Verkauf an Beschäftigte des Unternehmens sowie dem Verkauf an externe Dritte. Dabei betrachten wir das Gesellschaftsrecht und seine Verbindungen zum Erb-, Schenkungs-, Familien- und Steuerrecht.
Wir decken typische gesellschaftsrechtliche Fehlerquellen auf und zeigen, wie diese vermieden werden können. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in rechtliche Strukturen, die zu einem erfolgreichen Unternehmensübergang führen können, und lernen, welche vermieden werden sollten. Das Seminar behandelt außerdem potenzielle Konfliktsituationen während eines Unternehmensübergangs und zeigt rechtssichere Lösungswege auf. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, Haftungsrisiken für Übernehmer, Übergeber und die Geschäftsführung vor, während und nach dem Unternehmensübergang rechtssicher zu minimieren.
Melden Sie sich jetzt über den untenstehenden Link an — wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
11. Kölner Vergabetagen der subreport Verlag Schawe GmbH
Prüfung von Vergabeunterlagen und elektronische Angebotsabgabe – worauf müssen Bieter besonders achten? Bei den 11. Kölner Vergabetagen der subreport Verlag Schawe GmbH gab Dr. Berthold Kohl am 20. September 2023 darauf Antworten.
Das große Interesse der Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik und aus dem Ausland - Auftragnehmer, öffentliche Auftraggeber und Planer - zeigte die Relevanz des Themas. Im Anschluss an den Vortrag mit Praxisbeispielen gab es viele interessierte Nachfragen und Diskussionen.
Wir bedanken uns bei subreport für die tolle Organisation und den herzlichen Empfang vor Ort im Studio in Köln.
Wir bieten eine einzigartige Dialog-Plattform: ZUKUNFT BAUEN
In einem offenen und fachübergreifenden Austausch luden Rechtsanwalt Dr. Berthold Kohl und Dipl.- Ing. (FH) Dieter Thelen (sbt - Paul Simon & Partner Ingenieure) ein, gemeinsam das Bauen unter der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu erforschen. Ein besonderer Fokus wurde hierbei auf vergaberechtliche, bauvertragliche, technische, ökologische und ökonomische Aspekte gelegt. Die Lösungen sind hierbei so vielschichtig wie unsere Gäste und genau deshalb stehen auch weiterhin der Austausch und die Erfahrungen aus der Praxis im Mittelpunkt unserer Veranstaltungsreihe „Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung – rechtlich und technisch“.
Melden Sie sich jetzt für unsere Veranstaltung am 26. Oktober 2023 an und erfahren Sie mehr unter: https://www.zukunft-bauen.eu/veranstaltungen
Wir bieten eine einzigartige Dialog-Plattform für Bauexpert:innen, um juristische und technische Themen im Bereich des nachhaltigen und innovativen Bauens sichtbar zu machen. Wir bringen Expert:innen der Bau-Branche zusammen, um fachübergreifende Schnittstellen zu erkennen, Synergien zu schaffen und bahnbrechende Lösungen zu diskutieren. Mehr Informationen unter https://www.zukunft-bauen.eu/
Kohl Law erweitert seine Kompetenzen in Luxemburg:
Neben Dr. Berthold Kohl und Maître Ariane Kortüm ist nun auch unsere Kollegin Michelle Frankus am Barreau du Luxemburg als Avocat à la Cour zugelassen. Wir gratulieren ganz herzlich zu diesem Erfolg! Michelle Frankus ist bereits seit 2013 in unserer Kanzlei tätig. Sie ist deutsche Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Deutsches, luxemburgisches und internationales Bauvertragsrecht sowie deutsches, luxemburgisches und europäisches Vergaberecht bilden ihre Arbeitsschwerpunkte. Unser Team am Standort Luxemburg berät im luxemburgischen und europäischen Vergaberecht sowie im luxemburgischen Baurecht und Gesellschaftsrecht. Seit vielen Jahren betreuen wir unsere Mandanten vor allem bei Rechtsfragen in komplexen Bauvorhaben mit grenzüberschreitenden Vertragskonstellationen. Wir verstehen uns als mittelständische Anwaltskanzlei und legen daher großen Wert auf die individuelle Betreuung unserer Mandanten. Unsere Erfolgsfaktoren sind ein ständig gelebter Qualitätsanspruch, eine konsequente Spezialisierung, ständige Innovationen und eine im Wettbewerbsumfeld einzigartige Verbindung zur Bau- und Wirtschaftspraxis.
Weiterbildung im Team:
Bauprojekte gehören zu unserer täglichen Arbeit, oft aber nur auf dem Papier. Daher ist es immer besonders spannend, ein Bauprojekt vor Ort zu besuchen. In der vergangenen Woche haben wir alsTeam das neue Interims-Gebäude des Regino-Gymnasiums Prüm besucht. Die besondere Modul-Holzbauweise dieses Bauprojekts hat schon bundesweit viel Aufmerksamkeit bekommen. Wir habenuns sehr über die Einladung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gefreut. Alfred Marder und Julia Rumpf-Pelzer haben in einer sehr professionellen und interessanten Führung durch das Gebäude über dieHerausforderungen bei der Planung, die nachhaltige Bauweise und das pädagogische Konzept hinterder Architektur berichtet. Wir haben viel gelernt und wünschen alles Gute für eine erfolgreicheNutzungsphase.
Webinar „Nachtragsmanagement- Aktuelle Rechtsprechung“
Am Mittwoch, 20. März 2023 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr wird Dr. Berthold Kohl in Kooperation mit dem EIC Trier digital das alljährliche Frühjahrs-Seminar zum Thema „Nachtragsmanagement“ halten.
Das Webinar verschafft einen umfassenden und praxisrelevanten Überblick über die aktuelle Rechtslage des deutschen Nachtragsrechts. Es geht um die Vergütung bei Leistungsabweichungen,
um die Rechtslage bei Bauzeitunterbrechungen und Bauzeitverzögerungen sowie um Nachträge bei Preiserhöhungen für Baumaterial, insbesondere auch das hochaktuelle Thema der Preisgleitklauseln.
Wie immer werden viele praxisrelevante Beispiele besprochen und es bleibt dabei genügend Zeit für individuelle Fragestellungen.
Material- und Dieselpreissteigerungen und kein Ende! – Aktuelles Urteil der VK Bund zu Preisgleitklauseln
Die aufgrund des Ukrainer Krieges ausgelösten Materialpreiserhöhungen stellen öffentliche Auftraggeber wie Auftragnehmer vor erhebliche Probleme. Die Frage, wann Preisgleitklauseln auszuschreiben oder nachträglich zu vereinbaren sind, wird höchst kontrovers diskutiert. Gleiches gilt für die Frage, ob, wann und wie Betriebsstoffe, insbesondere Diesel, gleiten sollen. Die bislang vereinzelt ergangenen Entscheidungen von Gerichten und Vergabekammern bringen leider ebenfalls keine Klarheit.
Die Vergabekammer des Bundes kommt in ihrer jüngsten Entscheidung vom 19.10.2022, VK 1-85/22, zu der verwunderlichen Einschätzung, die durch den Ukraine Krieg ausgelösten Preisentwicklungen seien für Bieter momentan durchaus kalkulatorisch in den Griff zu bekommen. Der sich stetig steigende Streit zwischen (öffentlichen) Auftraggebern und Auftragnehmern wird durch solche Einschätzungen weiter befeuert. Hier zeigt sich, dass es ohne fundierte Bau- und Vergaberechtsberatung, verbunden mit einem hochspezialisierten Konfliktmanagement, oft keine schnelle Lösung gibt. Kohl Law hat in den vergangenen Monaten bundesweit bereits in zahlreichen Bauprojekten Auftraggeber oder Auftragnehmer in der Lösung der Preissteigerungsproblematik erfolgreich beraten.
https://www.vergabeblog.de/2023-02-22/kein-anspruch-auf-preisgleitklausel-losentscheid-bei-preisgleichstand-zulaessig-vk-bund-beschl-v-19-10-2022-vk-1-85-22/
Neues Beratungsangebot „ZUKUNFT BAUEN“ seit dem 1. Januar 2023!
Auf vielfältigen Wunsch unserer Mandanten bieten wir als neuartiges Beratungsangebot „ZUKUNFT BAUEN“ seit dem 1. Januar 2023 spezielle Beratungsleistungen für erfolgreiche mittelständische Unternehmer und Unternehmen im Baubereich an. Nach vielen erfolgreichen Jahren steht die Baubranche nun vor wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Herausforderungen. Und vor stetig strengeren rechtlichen und steuerlichen Anforderungen, die für die Unternehmen, deren Geschäftsführungen und Gesellschafter immer höhere Rechtsrisiken bergen. Unter solchen Rahmenbedingungen benötigen Unternehmer und ihre Unternehmen stabile und rechtssichere Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft. Bestehende Firmen- und Gesellschaftsstrukturen müssen professionell untersucht und, wo nötig, optimiert oder neu geschaffen werden. Dies gilt umso mehr, wenn Familienunternehmen auf die nachfolgende Generation übergehen, externe Geschäftsführer oder Gesellschafter aufgenommen oder Unternehmen an Dritte veräußert werden sollen. Unter der Leitung von Dr. Berthold Kohl schaffen unsere Spezialisten die für Sie und Ihr Unternehmen optimalen Lösungen. Gerne arbeiten wir dabei, so wie Sie es wünschen, mit Ihren sonstigen Beratern zusammen oder unabhängig von diesen. Wir erkennen die spezifischen Herausforderungen Ihres Unternehmens und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte und praxisgerechte Lösungen. In höchster Qualität und größtmöglicher Schnelligkeit.
Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen nach luxemburgischen Baurecht
Materialknappheit und sprunghaft steigende Materialpreise stellen Auftragnehmer in Luxemburg vor schwierige Herausforderungen. Zwar sieht das Recht der öffentlichen Bauaufträge eine allgemeine Indexanpassung vor. Die Regelungen bieten für Auftragnehmer jedoch häufig Fallstricke und sind schwierig anzuwenden. Bauverträge außerhalb des öffentlichen Baus lassen Materialpreisgleitungen häufig nicht zu. Anders als im deutschen Recht ist es für Auftragnehmer nach luxemburgischen Bauverträgen ungleich schwieriger, tragfähige Lösungen für Lieferengpässe und Baupreisexplosionen durchzusetzen. Kohl Law betreut Auftragnehmer bei der Abwicklung anspruchsvoller Bauvorhaben in Luxemburg, sowohl gegenüber öffentlichen wie gegenüber privaten Auftraggebern. Wir unterstützen Auftragnehmer auch in schwierigen vertraglichen Konstellationen, die Auskömmlichkeit ihrer Bauaufträge zu erhalten und begründete Forderungen durchzusetzen.
Seminar „Nachtragsmanagement- Nachtragsmöglichkeiten erkennen und erfolgreich durchsetzen“ – Noch freie Plätze verfügbar!
Endlich wieder in Präsenz wird Dr. Berthold Kohl in Kooperation mit dem EIC Trier am 23. November 2022 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen der Handwerkskammer Trier das erfolgreiche Seminar zum Thema #Nachtragsmanagement halten.
Das Seminar verschafft einen umfassenden und praxisrelevanten Überblick über die aktuelle Rechtslage des deutschen Nachtragsrechts. Es geht um die Vergütung bei Leistungsabweichungen, um die Rechtslage bei Bauzeitunterbrechungen und Bauzeitverzögerungen sowie um Nachträge bei Preiserhöhungen für Baumaterial. Anhand von vielen Beispielen können sie lernen, Nachtragsforderungen richtig anzumelden, erfolgreich durchzusetzen und auf Ablehnungen richtig zu reagieren. Wie immer bleibt auch genügend Zeit für individuelle Fragestellungen.
Melden Sie sich schnell noch an! Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Online-Seminar „Preisanpassung bei Bauaufträgen in Luxemburg“ am 10. November 2022
Viele deutsche Unternehmen aus der Grenzregion führen regelmäßig Bauaufträge in Luxemburg aus. Die Baubranche sieht sich derzeit mit einem außergewöhnlichen Anstieg der Preise für Baumaterialien konfrontiert sowie mit Störungen in den Liefer- und Produktionsketten. Die Rechtslage zu Vertrags- und Preisanpassungen stellt sich in Luxemburg grundlegend anders dar als in Deutschland. Sie ist zudem bei Bauverträgen mit öffentlichen Auftraggebern und solchen mit privaten oder gewerblichen Auftraggebern stark unterschiedlich. Dies gilt auch für. Dr. Berthold Kohl gibt im Webinar wertvolle Hilfestellung im Umgang mit den aktuellen Preissteigerungen und mit den vertraglichen Folgen des Ukraine-Krieges. Weitere Informationen zum Webinar und die Anmeldung finden Sie hier.
Unser neues Büro in Düsseldorf!
Kohl Law ist jetzt auch in der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen vertreten. Wir freuen uns darauf, an unserem nunmehr sechsten Standort mit unserem erfahrenen Team in allen Fragen des Bau-,Vergabe, Immobilien- und Wirtschaftsrechts zu beraten. Die Niederlassungsleitung übernimmt Frau Rechtsanwältin Dr. Angela Jakobs.
Kölner Vergabetage 2022
Wie können die aktuellen Probleme mit Preissteigerungen und Lieferengpässe in Bauverträgen gelöst werden? Bei den 10. Kölner Vergabetagen von subreport gab Dr. Berthold Kohl darauf Antworten.
Es wurden effektive und praxistaugliche Lösungen für bestehende und zukünftige Bauverträge in Form von Preisgleitklauseln für Baustoffe und Betriebsstoffe vorgestellt. Die hohe Zahl der Teilnehmer, sowohl von Auftraggeber- als auch von Bieterseite, war ein deutlicher Indikator der aktuellen Relevanz des Themas. Im Anschluss an den Vortrag gab es viele interessierte Nachfragen und Diskussionen.
Wir möchten uns bei subreport für die tolle Organisation und den herzlichen Empfang vor Ort im Studio in Köln bedanken.
Einen Rückblick finden Sie hier!
Kohl Law SARL neues Mitglied DLWI!
Wir sind Mitglied im DLWI. Wir freuen uns auf viele interessante Veranstaltungen. Die deutsch-luxemburgische Wirtschaftsinitiative bietet uns hervorragende Möglichkeiten, sich über die aktuellen Entwicklungen in der Grenzregion auszutauschen und Kontakte zu pflegen und neu zu gewinnen.
Sie finden uns im Newsletter der DLWI auf der Seite 5.
10. Kölner Vergabetage 2022
Online, interaktiv und live in Echtzeit: Am 20. und 21. September 2022 finden wieder die 10. Kölner Vergabetage der subreport Schawe-Verlag GmbH statt! Dr. Berthold Kohl wird als Referent dabei sein und Einblicke in das topaktuelle Thema „Lieferengpässe, Preissteigerungen, Ukraine-Krise – was nun?“ geben.
Mehr Informationen gibt es hier!
Interview Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg und Dr. Berthold Kohl: Baupreissteigerung.
Die KHS Trier-Saarburg war vergangenen Monat Teil der Seminarreihe Baurecht von Dr. Berthold Kohl. Hierzu wurde vor allem das aktuelle Thema der Baupreissteigerung diskutiert. Erste Einblicke zum Inhalt finden Sie im folgenden Interview, dass im Anschluss durch die KHS durchgeführt wurde:
Preissteigerungen, Materialknappheit, Lieferengpässe: frühe Folgen des Ukrainekriegs. Teurer Diesel erhöht die Frachtkosten. Beton, Stahl und Holz gibt es, wenn überhaupt, nur noch zu „Mondpreisen“. Rund 30 % des Baustahls kommt aus Russland, Belarus und der Ukraine. Ebenso hoch ist der Anteil des Bitumens, das letztlich aus Russland stammt. Der Krieg zeigt, was passiert, wenn das Netz der globalen Wirtschaft reißt. Wie können Bauunternehmen sich vor den Folgen schützen? Dr. Berthold Kohl von der Kanzlei Kohl Law antwortet.
Frage: Herr Dr. Kohl, was kann ein Auftragnehmer bei drastischen Preissteigerungen und verzögerter Lieferungen von Baumaterialien tun?
Kohl: Wir müssen drei Fälle unterscheiden. Erstens: Es gibt schon einen Vertrag oder der Zuschlag ist erteilt. Zweitens: Ein Vergabeverfahren läuft, der Zuschlag ist noch nicht erteilt. Drittens: die künftige Ausschreibung.
Frage: Akut erscheint der erste Fall. Was ist da zu tun?
Kohl: Der Auftragnehmer kann sich auf Störung der Geschäftsgrundlage berufen. Kurz gesagt: Die drastischen Presianstiege und Engpässe aufgrund des Krieges sind höhere Gewalt. Der Auftragnehmer, der ja übliche Preiserhöhungen einkalkuliert, hätte den Vertrag nicht geschlossen, hätte er geahnt, dass die Preise so enorm steigen und Material unabsehbare Lieferzeiten hat. Die Folge: Der Vertrag kann mit einer Stoffpreis-Gleitklausel angepasst werden; oder der Auftragnehmer kann kündigen, wenn die Anpassung unzumutbar ist. 100prozentig sicher durchzusetzen, ist das aber – wie oft im Recht – nicht.
Frage: Wie sieht das mit den langen Lieferzeiten und damit verspäteter Fertigstellung aus?
Kohl: Auch Ausführungsfristen können nach diesen Grundsätzen verlängert werden. Das sieht auch die VOB/B vor.
Frage: Wie sieht es in den beiden anderen Fällen aus? Laufende und künftige Vergabeverfahren?
Kohl: Bei laufenden Vergabeverfahren vor Zuschlag kann der Bieter verlangen, dass der Auftraggeber das Verfahren sozusagen zurückdreht und eine Stoffpreis-Gleitklausel aufnimmt. Bei künftigen Ausschreibungen muss der Auftraggeber eine solche Klausel vorsehen; er kennt nun die Risiken.
Autor: Michael Schmuck, Juni 2022
Aktuelle Regelungen der Preisrevision in Luxemburg
Die luxemburgische Bauwirtschaft ist, wie viele andere Branchen, vom aktuellen Rohstoffmangel, Materialengpässen, abbrechenden Lieferketten und beispiellosen Preisentwicklungen betroffen. Drohende Bauablaufstörungen belasten Auftragnehmer und Auftraggeber.
Viele Auftragnehmer fragen sich, wie sie sich in dieser Situation rechtssicher verhalten und welche Ansprüche und Verpflichtungen für sie bestehen.
Unser erfahrenes Team von Beratern im Vergaberecht und im Baurecht berät kurzfristig und praxisorientiert, welche Möglichkeiten das luxemburgische Recht in dieser aktuellen Situation bietet. Gerne können wir Sie und Ihre Mitarbeiter in einem Kompaktseminar schnell und effizient auf den Stand der Dinge bringen. Die Seminare sind online oder In-House möglich.
Bei Interesse oder Rückfragen schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kohl-law.eu oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer +352 26267270.
Praktikum bei kohl law
Durch ein Praktikum bei kohl law kann man erste Einblicke in die Bearbeitung von juristischen Mandaten im Baurecht, Vergaberecht und Gesellschaftsrecht erwerben. Im Rahmen ihres Pflichtpraktikums war Anne Simonis für mehrere Wochen in unserer Kanzlei als Praktikantin. Im Anschluss daran haben wir ein kurzes Interview mit ihr geführt:
F: Wo und in welchem Semester studierst Du?
A: Aktuell bin ich an der Universität Regensburg im 5. Semester Rechtswissenschaften.
F: Welchen Schwerpunkt hast du gewählt?
A: Grundlagen des Strafrechts. Im Praktikum wollte ich aber mal etwas ganz anderes sehen und Baurecht hat mich schon immer interessiert. Daher habe ich mich bei kohl law beworben.
F: Was war dein Tätigkeitsbereich bei kohl law?
A: Im Rahmen meines vierwöchigen Praktikums hatte ich bei kohl law ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Zu Beginn habe ich einige Einblicke in das Vergaberecht bekommen und durfte das „Vergabe-Team“ unterstützen. Anschließend habe ich an einigen zivilrechtlichen Fragestellungen mitgearbeitet und konnte mein Wissen im Baurecht vertiefen. Daneben konnte ich sowohl Gerichtstermine vorbereiten und diese auch besuchen, sowie an Mandantengesprächen teilnehmen. Besonders spannend war die Mitarbeit an den Mandaten zu den aktuellen Themen Materialpreissteigerungen und Preisgleitklauseln.
F: Was hat dir an dem Praktikum in der Kanzlei besonders gut gefallen?
A: Mir hat besonders die Vielseitigkeit meines Praktikums gefallen. Das Praktikum besteht hier nicht nur aus dem Lesen von Akten. Ich durfte an vielen Fällen mitarbeiten, die sich mit den ganz aktuellen juristischen Problemen im Baurecht, Vergaberecht und Vertragsrecht befassen. Im Studium bekommen die Studenten nur einen begrenzten Einblick in die verschiedenen Fachgebiete, daher war es interessant, sich im Rahmen des Praktikums mit Rechtsgebieten auseinander zu setzen, die für mich noch unbekannt waren. Durch das eigenständige Vor- und Nachbereiten von Gerichtsterminen und Mandantengesprächen, sowie den Recherchen zu juristischen Fragestellungen konnte ich viele Eindrücke über die Arbeitsweise in der Kanzlei gewinnen. Durch das regelmäßige Feedback konnte ich mich in meiner Arbeit stetig verbessern und mich somit juristisch und praktisch sehr gut weiterentwickeln. Das Praktikum bei kohl law hat mir auf jeden Fall dabei geholfen, eine genauere Vorstellung für meine berufliche Zukunft zu bekommen.
Ich habe mich in der Kanzlei sehr wohlgefühlt. Jeder hat sich bemüht, mich in seine Arbeit miteinzubeziehen und mir meine Fragen zu den verschiedenen Fällen und Themenbereichen zu beantworten. Dadurch habe ich mich schnell als Teil dieses kompetenten und professionellen Teams fühlen können.
Wir bedanken uns bei Anne Simonis für ihren Einsatz und hoffen, wir konnten sie mit unserer Passion für Baurecht und Vergaberecht anstecken und begeistern.
Interview mit Dr. Berthold Kohl zu Materialpreissteigerungen am Bau und Nachtragsmanagement
Die Preise für Rohstoffe steigen rapide. Bauhandwerker können kaum noch eine Kalkulation für ihre Leistungen erstellen. Nachträge für laufende Projekte sind unumgänglich. Dr. Berthold Kohl gab im Interview mit dem Deutschen Handwerksblatt Auskunft zu den brandaktuellen Themen Materialpreissteigerungen am Bau und Nachtragsmanagement. Das vollständige Interview können Sie hier „Die Urkalkulation ist für Nachträge faktisch tot“ (handwerksblatt.de) nachlesen.
Preissteigerungen am Bau
Aufgrund der vielen aktuellen Fragen zum Thema Preissteigerungen am Bau bieten wir kurzfristig Termine für Inhouse-Seminare an.
Dr. Berthold Kohl informiert in diesen Seminaren kompakt und praxisorientiert über die aktuelle Rechtsproblematik im Vergaberecht und im Baurecht. Insbesondere die Problematik der Preisgleitklauseln wird erklärt für bevorstehende Ausschreibungen und für laufende Vergabeverfahren. Zudem wird über den Umgang mit Preissteigerungen bei bereits bestehenden (Bau-)Verträgen informiert. Die Seminare richten sich an Führungskräfte und Einkäufer in Bauunternehmen sowie an Mitarbeiter der Vergabestellen.
Sollten Sie für Ihr Unternehmen oder Ihre Vergabestelle Interesse an einem Inhouse-Seminar haben, wenden Sie sich gerne an info@kohl-law.eu.
Vergaberecht: Nachhaltiger und ressourcenschonender Hoch- und Tiefbau in Berlin!
Am 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) des Landes Berlin in Kraft getreten. Mit den Vorgaben will das Land Berlin einen maßgeblichen Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen machen und somit den Schritt in eine zukunftsträchtige, ressourcenschonende und nachhaltige Bauwirtschaft ebnen.
Somit gelten im öffentlichen Hochbau nun verschärfte Umweltanforderungen: Verpflichtend ist unter anderem die Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen sowie die Verwendung von Recyclingbaustoffen und die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen und Bauteilen.
Auch im Tiefbau ändern sich die Umweltschutzanforderungen: Im Radwege- und Straßenbau sollen ressourcenschonende Sekundärbaustoffe eingesetzt werden. Zudem sind Recyclingbaustoffe zu verwenden, sofern dies nach dem Straßenbauregelwerk Berlin zulässig ist.
Die Neufassung der VwVBU betrifft öffentliche Auftragsvergaben in Berlin oberhalb eines geschätzten Auftragswerts von 10.000,00 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungen sowie von 50.000,00 € für Bauleistungen. Die Anpassung der bereits seit 2013 geltenden VwVBU ist in Folge der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 notwendig geworden.
Damit nimmt das Land Berlin im Bereich der Bauwirtschaft bundesweit eine Vorbildfunktion wahr. Schon heute lassen sich Gebäude ressourcenschonend gestalten und hohe Bauabfallaufkommen verringern.
Am 8. März wird Dr. Berthold Kohl erneut in Kooperation mit dem EIC Trier ein Online-Seminar zum Thema „Nachtragsmanagement“ halten.
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen!
Dieses Seminar verschafft einen umfassenden und praxisrelevanten Überblick über die aktuelle Rechtslage des deutschen Nachtragsrechts. Es geht um die Vergütung bei Leistungsabweichungen,
um die Rechtslage bei Bauzeitunterbrechungen und Bauzeitverzögerungen sowie um Nachträge bei Preiserhöhungen für Baumaterial. Anhand von vielen Beispielen können sie lernen,
Nachtragsforderungen richtig anzumelden, erfolgreich durchzusetzen und auf Ablehnungen richtig zu reagieren.
Melden Sie sich bis zum 3. März 2022 an. Weitere Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier: Infoblatt Nachtragsmanagement
Arbeitsplatzoptimierung an vielen unserer Standorte: Der Umbau in Trier, Luxemburg und Saarbrücken befindet sich in vollem Gange!
Die optimale Bürogestaltung umfasst sowohl eine ergonomische Ausstattung und Umgebung als auch den Input der Mitarbeiter:innen. Unser Ziel ist es, einen Arbeitsraum für die Kolleg:innen zu schaffen, in dem konzentriertes und fokussiertes Arbeiten erleichtert wird.
Winterschlaf kommt somit für uns nicht in Frage! Ein Großteil der Büros in Trier werden vergrößert und Glaswände für mehr Licht sowie eine offene Arbeitsatmosphäre werden installiert.
Auch in Luxemburg und Saarbrücken richten wir aktuell weitere Arbeitsplätze ein und optimieren die bereits Vorhandenen.
Wie können juristische Texte für Leser:innen zugänglich gemacht werden und welche Vorteile hat eine benutzerfreundliche Sprache? Inhouse-Seminar „Klares Juristendeutsch“ vom 20. Januar 2022!
Als Kanzlei verfolgen wir das Ziel, unsere rechtlichen Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie effektive und praxistaugliche Lösungen, basierend auf einer hochspezialisierten juristischen Expertise, darstellen. Wichtig ist uns dabei die Benutzerfreundlichkeit unserer Schriftsätze: die Inhalte sollen möglichst zugänglich und verständlich aufgearbeitet werden, ohne die juristische Position zu verfälschen.
Experte Michael Schmuck vermittelt seit mehr als zwanzig Jahren seine Expertise zu diesem Thema: „Die Sprache ist das Handwerkszeug des Juristen, das Recht wird mittels Sprache transportiert. Wenn die Worte missverständlich sind, die Sprache verworren ist, kann das Recht nicht oder nicht richtig angewendet werden.“
Ein Wissen, von dem auch wir profitieren konnten: In der vergangenen Woche haben wir als Kanzlei-Team an dem Online-Seminar „Klares Juristendeutsch“ teilgenommen und konnten anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen testen und lernen, wie wir unsere deutschen Schriftsätze kürzer, klarer und damit leserfreundlicher formulieren. Ein Format, das wir nur weiterempfehlen können!
Michael Schmuck ist Rechtsanwalt und freier Journalist. Die klare Sprache vermittelt er in Seminaren für Kanzleien, Gerichte und Ministerien und unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School in Hamburg, der Universität Köln und der Universität Trier. Sein Buch „Deutsch für Juristen“ ist bereits in 5. Auflage erschienen. Er betreut seit Mai 2021 die Niederlassung von Kohl Law in Berlin.
Online-Seminar „Bauvertragsrecht Luxemburg“ mit Dr. Berthold Kohl am 17. Februar 2022
Wenn deutsche Unternehmen in Luxemburg bauen oder für luxemburgische Auftraggeber tätig werden, prallen deutsches und luxemburgisches Recht aufeinander.
Oftmals beauftragen deutsche Unternehmen luxemburgische Nachunternehmer, arbeiten selbst als Nachunternehmer für luxemburgische Firmen oder bilden mit luxemburgischen Partnern Bieter- und Arbeitsgemeinschaften. Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung können rechtliche Risiken bei der Abwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit vermieden werden und erfolgreich abgewickelt werden. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist ein effektives Nachtragsmanagement, um Ansprüche durchzusetzen. Nicht zu vernachlässigen ist die rechtwirksame Absicherung von Haftungsrisiken, insbesondere der luxemburgischen Gewährleistungshaftung („garantie décennale“).
In Zusammenarbeit mit dem EIC Trier vermittelt Dr. Berthold Kohl – aufgrund der großen Nachfrage zum wiederholten Male – in diesem Seminar einen Überblick über die Besonderheiten des luxemburgischen Bauvertragsrecht und zeigt Möglichkeiten auf, die rechtlichen Risiken bei grenzüberschreitenden Bauverträgen zu minimieren.
Melden Sie sich bis zum 14.02.2022 unter folgendem Link an.
Alle weiteren Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.
Wir sind Mitglied des Paperjam+Delano Club in Luxemburg!
Neues Jahr, neue Vorsätze:
Wir sind seit Anfang Januar neues Mitglied des Paperjam+Delano Club in Luxemburg, sodass wir unser Netzwerk in Luxemburg weiter ausbauen können. Das diesjährige Ziel soll weiterhin sein, auf unsere Expertise in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung aufmerksam zu machen. Das erläutert ebenfalls Geschäftsführer Dr. Berthold Kohl in seinem dazugehörigen Interview zur neuen Mitgliedschaft.
Das vollständige Interview finden Sie hier.
Neues Baugesetz verabschiedet: Erleichterung von Bauinvestitionen in Andalusien.
In der vergangenen Woche wurde das “Ley 7/2021, de 1 de diciembre, de impulso para la sostenibilidad del territorio de Andalucía (LISTA)” im Regionalparlament in Andalusien verabschiedet und am 3. Dezember 2021 im BOJA (Amtsblatt der Junta de Andalucía) veröffentlicht. Das Gesetz tritt noch im Dezember diesen Jahres in Kraft.
Das LISTA bringt Änderungen im öffentlichen Baurecht für Andalusien mit sich und die Klassifizierung von Grundstücken wird neu geregelt. Es ist zukünftig lediglich die Klassifizierung in städtische Grundstücke („suelo urbano“) und ländliche Grundstücke („suelo rústico“)“ vorgesehen. Zudem wird das absolute Bauverbot zukünftig nur noch für geschützte Flächen in ländlichen Gebieten gelten.
Darüber hinaus bringt das LISTA eine Vereinfachung der städtebaulichen Verfahren mit sich und man darf von einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten ausgehen. Abogada Maria del Mar Martín Cortés von Kohl Law in Málaga erklärt dazu: „Der Gesetzgeber möchte die Ansiedlung von Investitionen in Andalusien fördern“.
Die Regionalministerin für Entwicklung, Infrastruktur und Raumordnung, Marifrán Carazo, nannte es ein Gesetz, welches „ein Hebel des Wandels für Andalusien sein wird, da es die Mechanismen für die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen beschleunigen wird“.
Kohl Law berät Investoren aus Deutschland und anderen europäischen Ländern in allen Fragen zum neuen öffentlichen Baurecht in Andalusien.
Kohl Law berät in Fragen des Gesellschaftsrechts
Bei komplexen Bauvorhaben werden oftmals separate (Projekt-) Gesellschaften gegründet, die zudem häufig Bestandteil eines gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsgeflechts sind. Im Laufe der Zusammenarbeit kann es innerhalb der Gesellschaften zu Veränderungen oder Problemen kommen. So kann sich die Zusammensetzung der Gesellschafter verändern, die Projektgesellschaften können mit anderen Gesellschaften verschmelzen oder es kommt zur Auseinandersetzung der Gesellschafter. Bei allem stellen sich oftmals gesellschaftsrechtliche Fragen, die gelöst werden müssen, um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten.
Kohl Law hat in den vergangenen Jahren viele gesellschaftsrechtliche Fragen bei Bauvorhaben erfolgreich gelöst – für Auftraggeber wie auch für die Auftragnehmerseite. Hier besonders, wenn eine Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft mit der Beteiligung von ausländischen Firmen gegründet werden soll oder das Bauvorhaben im Ausland liegt. Besondere Expertise im Bereich des Gesellschaftsrechts bringt unsere Rechtsanwältin Dr. Angela Jakobs (info@kohl-law.eu) mit.
UPDATE Seminar Nachtragsmanagement:
Das geplante Seminar zum Thema „Nachtragsmanagement“ wird aufgrund der aktuellen Corona-Lage am 23. November 2021 als Online-Seminar stattfinden.Weitere Informationen finden Sie hier.
20 Jahre bei kohl law: Gratulation und Dank an Stephanie Lang
In diesen Tagen freuen wir uns über ein weiteres Kanzleijubiläum bei kohl law: Unsere Kollegin Rechtsanwältin Stephanie Lang ist nun seit 20 Jahren in der Kanzlei tätig! Sie begann Ihre Tätigkeit bei uns im Jahre 2001, bildete sich erfolgreich zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie zur Fachanwältin für Steuerrecht weiter und ist mittlerweile als Chief Legal Officer aller deutschen Niederlassungen eine wichtige Ansprechpartnerin innerhalb der Kanzlei.
Stephanie Lang leitet die Niederlassung der Kanzlei in Saarbrücken und ist seit vielen Jahren eine geschätzte und erfolgreiche Mentorin für viele junge Berufskolleginnen und -kollegen in unserer Kanzlei. Als ausgewiesene Expertin im Bau-, Architekten-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht betreut sie erfolgreich komplexe und umfangreiche Mandate mit besonders anspruchsvollen Rechtsfragen.
Wir gratulieren Ihr zum 20-jährigen „Dienstjubiläum“. Mögen noch viele weitere Jahre hinzukommen!
Nachtragsmanagement: Weiteres Seminar im November 2021
In diesem Herbst gibt es ein weiteres Seminar zum Thema „Nachtragsmanagement“. Dazu lädt Dr. Berthold Kohl in Zusammenarbeit mit dem EIC Trier alle Interessierten ein. Im Seminar werden Baupraktikern Möglichkeiten aufgezeigt, Nachtragsmöglichkeiten zu erkennen und erfolgreich durchzusetzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dazu einen umfassenden Überblick über das deutsche Nachtragsrecht, sowohl bei Bauverträgen nach VOB/B als auch nach BGB.
Das Seminar findet aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal statt. Wegen der gelockerten Corona-Maßnahmen ist es als Präsenzseminar geplant, das am 23.11.2021 von 10:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der Handwerkskammer Trier stattfindet.
Veranstaltungsort ist das Bildungszentrum der Handwerkskammer Trier. Weitere Informationen finden Sie hier: Link zum Flyer.
Online-Seminar mit Dr. Berthold Kohl „Außergerichtliches Konfliktmanagement am Bau“
Bauprojekte sind komplex, kostenintensiv, stehen unter ständigem Zeitdruck und bedingt durch eine Vielzahl an beteiligten Akteuren sind sie besonders anfällig für Konflikte. Kommt es dann zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, verlieren alle Beteiligten Zeit und Geld, während die Baustelle stillsteht. Eine Alternative dazu bietet das außergerichtliche Konfliktmanagement. Hier kommen als Verfahren die Mediation, die Schlichtung, das Schiedsverfahren, die Adjudikation oder die Streitbeilegung nach § 18. Abs. 2 VOB/B zur Anwendung.
Wie außergerichtliches Konfliktmanagement funktionieren kann und was dabei zu beachten ist, können Sie am Donnerstag, den 04. November 2021 im Online-Seminar „Außergerichtliches Konfliktmanagement am Bau – Zeit und Kosten sparen“ mit Dr. Berthold Kohl kennenlernen. Das Seminar entstand in Zusammenarbeit mit dem EIC Trier. Es richtet sich an Unternehmen der Bauindustrie sowie des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, insbesondere auch an kleine und mittelständisch Unternehmen.
Das Seminar verschafft einen Überblick über die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung am Bau, und zwar nicht nur in der Theorie, sondern auch an konkreten Praxisbeispielen.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen. Anmelden können Sie sich hier.
Umbau der Kanzlei in Trier: Anspruchsvolles Ambiente für ambitionierte Beratung
Für das Team von kohl law ist Bauen nicht nur ein juristisches Thema: Derzeit werden unsere Kanzleiräume in Trier umfangreich umgebaut. Das Ziel: Ein anspruchsvolles Ambiente, in dem sich nicht nur unser Team, sondern auch die Klienten willkommen und wohl fühlen.Was genau ist geplant? Zunächst werden in einem ersten Bauabschnitt die Eingangsbereiche modernisiert und gleichzeitig schalloptimiert. Das schafft noch mehr Diskretion und Vertraulichkeit. Außerdem werden zusätzliche Sanitärbereiche für unsere Mandantinnen und Mandanten eingebaut. In einem zweiten Bauabschnitt folgen einige Büros, die vergrößert und teilweise verglast werden. Im Zuge dessen erhalten alle Arbeitsplätze moderne Hardware und werden ebenfalls schalloptimiert.
Prozess um den Bau des HTW-Hochhauses
Als Spezialist für Baurecht hat kohl law in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Projekten juristisch begleitet. So wurde unter anderem das Private-Public-Partnership Projekt „Hochhaus HTW des Saarlandes“ für die bauausführende Auftragnehmerin betreut sowie in zweiter Instanz gerichtlich auf Auftragnehmerseite vertreten. Wegen nachträglicher Brandschutz-Ertüchtigungsmaßnahmen macht die klagende Arbeitsgemeinschaft Vergütungsansprüche in Höhe von rund 10 Millionen Euro geltend. Der Fall zeigt die grundsätzlichen Herausforderungen der öffentlichen Hand in der Bewältigung von Gemeinschafts-Bauprojekten mit privaten Partnern.
Der Streit dauert seit 2013 an und befindet sich derzeit zur Entscheidung beim BGH. Aktuell hat die Auftragnehmerin zudem Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG wegen der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs eingelegt. Die Auseinandersetzung geht damit in die nächste Runde.
Aus der Kanzlei: Rita Görtz-Bälder seit 25 Jahren an Bord!
Wir gratulieren ganz herzlich: Unsere geschätzte Kollegin Rita Görtz-Bälder ist nun seit einem Vierteljahrhundert ein wichtiges Mitglied im kohl law-Team. 1996 stieg die Diplom-Betriebswirtin (FH) und Rechtsanwältin in unserer Kanzlei ein. Da sie ebenfalls eine Fachanwaltsausbildung im Verwaltungsrecht absolvierte, hat sie mit ihrem Know-how insbesondere unsere Teams „Öffentliches Baurecht“, „Bauvertragsrecht“ und „Vergaberecht“ bereichert. Sie stammt aus einer Familie, die ein mittelständisches Bauunternehmen in der Region Trier besitzt – der perfekte Background für eine erfolgreiche Tätigkeit bei kohl law. In erster Linie freuen wir uns jedoch über den Menschen Rita und auf noch viele gemeinsame (Arbeits-)Jahre.
Vergaberecht: Rheinland-Pfalz führt die Unterschwellenvergabeordnung ein
Manchmal geht es schnell und kommt plötzlich: Am 6. September 2021 ist im Bundesland Rheinland-Pfalz die Neufassung der Verwaltungsvorschrift (VV) zum Öffentlichen Auftragswesen im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen. Bereits am Folgetag ist sie dann in Kraft getreten.
Wichtig ist u.a. der darin enthalte Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Die UVgO bringt zahlreiche Neuerungen sowohl für die Vergabestellen als auch die Bieter mit sich. Letztere haben nun insbesondere verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten.
In der Verwaltungsvorschrift sind außerdem allgemeine Hinweise hinsichtlich der Binnenmarktrelevanz von Unterschwellenvergaben sowie erstmals auch Regelungen der gemeinsamen Auftragsvergabe für mehrere öffentliche Auftraggeber enthalten.
Hier lesen Sie mehr: Link zur Verwaltungsvorschrift (VV) vom 06.09.2021
Ihre Ansprechpartnerin bei kohl law: Susanne Corinth, susanne.corinth@kohl-law.eu
Wer trägt die Kosten bei Baupreissteigerungen?
Rohstoffmangel, Materialengpässe und nicht funktionierende Lieferketten treiben zurzeit die Preise am Bau in die Höhe und sorgen für massive Bauablaufstörungen. Das trifft vor allem Auftragnehmer und ihre Sub-Unternehmer – ohne dass sie dafür verantwortlich wären. Wie geht man mit diesen Bauablaufstörungen und Baupreissteigerungen um? In einem Artikel gibt Dr. Berthold Kohl wichtige Hinweise. Mehr lesen Sie hier.
Online-Seminar „Nachtragsmanagement“ mit Dr. Berthold Kohl
Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof das Nachtragsrecht bei VOB/B-Verträgen auf vollständig neue, bisher unbekannte Grundlagen gestellt. Die Preisfortschreibung aus der Urkalkulation ist faktisch beendet. Bemessungsgrundlage für Nachträge sind nun die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge. Der Grundsatz „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ gilt nicht mehr. Mittlerweile verfestigt sich die neue Rechtsprechung durch eine Reihe weiterer Urteile. Jeder Baupraktiker muss, um seine Bauverträge weiter erfolgreich abwickeln zu können, die neuen Nachtragsregeln kennen und wissen, wie er sie anwendet. In besonderem Maße gilt dies für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge.
In Zusammenarbeit mit dem EIC Trier wird Dr. Berthold Kohl am Donnerstag, den 26. November 2020 das Online-Seminar „Nachtragsmanagement – Nachtragsmöglichkeiten erkennen und erfolgreich durchsetzen“ halten.
Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das aktuelle deutsche Nachtragsrecht, sowohl bei Bauverträgen nach VOB/B wie nach BGB. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter Flyer Online-Seminar vom 26.11.2020 oder unter www.eic-trier.de.