Online-Seminar „Nachtragsmanagement“ mit Dr. Berthold Kohl

06. October 2020

Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof das Nachtragsrecht bei VOB/B-Verträgen auf vollständig neue, bisher unbekannte Grundlagen gestellt. Die Preisfortschreibung aus der Urkalkulation ist faktisch beendet. Bemessungsgrundlage für Nachträge sind nun die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge. Der Grundsatz „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ gilt nicht mehr. Mittlerweile verfestigt sich die neue Rechtsprechung durch eine Reihe weiterer Urteile. Jeder Baupraktiker muss, um seine Bauverträge weiter erfolgreich abwickeln zu können, die neuen Nachtragsregeln kennen und wissen, wie er sie anwendet. In besonderem Maße gilt dies für Auftragnehmer öffentlicher Aufträge.

In Zusammenarbeit mit dem EIC Trier wird Dr. Berthold Kohl am Donnerstag, den 26. November 2020 das Online-Seminar „Nachtragsmanagement – Nachtragsmöglichkeiten erkennen und erfolgreich durchsetzen“ halten.

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über das aktuelle deutsche Nachtragsrecht, sowohl bei Bauverträgen nach VOB/B wie nach BGB. Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter Flyer Online-Seminar vom 26.11.2020 oder unter www.eic-trier.de.