Vergaberecht: Rheinland-Pfalz führt die Unterschwellenvergabeordnung ein

24. September 2021

Manchmal geht es schnell und kommt plötzlich: Am 6. September 2021 ist im Bundesland Rheinland-Pfalz die Neufassung der Verwaltungsvorschrift (VV) zum Öffentlichen Auftragswesen im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen. Bereits am Folgetag ist sie dann in Kraft getreten.

Wichtig ist u.a. der darin enthalte Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen. Die UVgO bringt zahlreiche Neuerungen sowohl für die Vergabestellen als auch die Bieter mit sich. Letztere haben nun insbesondere verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten.

In der Verwaltungsvorschrift sind außerdem allgemeine Hinweise hinsichtlich der Binnenmarktrelevanz von Unterschwellenvergaben sowie erstmals auch Regelungen der gemeinsamen Auftragsvergabe für mehrere öffentliche Auftraggeber enthalten.
Hier lesen Sie mehr:
Link zur Verwaltungsvorschrift (VV) vom 06.09.2021

Ihre Ansprechpartnerin bei kohl law: Susanne Corinth, susanne.corinth@kohl-law.eu