Vergaberecht: Nachhaltiger und ressourcenschonender Hoch- und Tiefbau in Berlin!
Am 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) des Landes Berlin in Kraft getreten. Mit den Vorgaben will das Land Berlin einen maßgeblichen Fortschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen machen und somit den Schritt in eine zukunftsträchtige, ressourcenschonende und nachhaltige Bauwirtschaft ebnen.
Somit gelten im öffentlichen Hochbau nun verschärfte Umweltanforderungen: Verpflichtend ist unter anderem die Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen sowie die Verwendung von Recyclingbaustoffen und die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen und Bauteilen.
Auch im Tiefbau ändern sich die Umweltschutzanforderungen: Im Radwege- und Straßenbau sollen ressourcenschonende Sekundärbaustoffe eingesetzt werden. Zudem sind Recyclingbaustoffe zu verwenden, sofern dies nach dem Straßenbauregelwerk Berlin zulässig ist.
Die Neufassung der VwVBU betrifft öffentliche Auftragsvergaben in Berlin oberhalb eines geschätzten Auftragswerts von 10.000,00 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungen sowie von 50.000,00 € für Bauleistungen. Die Anpassung der bereits seit 2013 geltenden VwVBU ist in Folge der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 notwendig geworden.
Damit nimmt das Land Berlin im Bereich der Bauwirtschaft bundesweit eine Vorbildfunktion wahr. Schon heute lassen sich Gebäude ressourcenschonend gestalten und hohe Bauabfallaufkommen verringern.