Neues Baugesetz verabschiedet: Erleichterung von Bauinvestitionen in Andalusien.
In der vergangenen Woche wurde das “Ley 7/2021, de 1 de diciembre, de impulso para la sostenibilidad del territorio de Andalucía (LISTA)” im Regionalparlament in Andalusien verabschiedet und am 3. Dezember 2021 im BOJA (Amtsblatt der Junta de Andalucía) veröffentlicht. Das Gesetz tritt noch im Dezember diesen Jahres in Kraft.
Das LISTA bringt Änderungen im öffentlichen Baurecht für Andalusien mit sich und die Klassifizierung von Grundstücken wird neu geregelt. Es ist zukünftig lediglich die Klassifizierung in städtische Grundstücke („suelo urbano“) und ländliche Grundstücke („suelo rústico“)“ vorgesehen. Zudem wird das absolute Bauverbot zukünftig nur noch für geschützte Flächen in ländlichen Gebieten gelten.
Darüber hinaus bringt das LISTA eine Vereinfachung der städtebaulichen Verfahren mit sich und man darf von einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten ausgehen. Abogada Maria del Mar Martín Cortés von Kohl Law in Málaga erklärt dazu: „Der Gesetzgeber möchte die Ansiedlung von Investitionen in Andalusien fördern“.
Die Regionalministerin für Entwicklung, Infrastruktur und Raumordnung, Marifrán Carazo, nannte es ein Gesetz, welches „ein Hebel des Wandels für Andalusien sein wird, da es die Mechanismen für die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen beschleunigen wird“.
Kohl Law berät Investoren aus Deutschland und anderen europäischen Ländern in allen Fragen zum neuen öffentlichen Baurecht in Andalusien.