Online-Seminar „Bauvertragsrecht Luxemburg“ mit Dr. Berthold Kohl am 17. Februar 2022
Wenn deutsche Unternehmen in Luxemburg bauen oder für luxemburgische Auftraggeber tätig werden, prallen deutsches und luxemburgisches Recht aufeinander.
Oftmals beauftragen deutsche Unternehmen luxemburgische Nachunternehmer, arbeiten selbst als Nachunternehmer für luxemburgische Firmen oder bilden mit luxemburgischen Partnern Bieter- und Arbeitsgemeinschaften. Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung können rechtliche Risiken bei der Abwicklung grenzüberschreitender Zusammenarbeit vermieden werden und erfolgreich abgewickelt werden. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist ein effektives Nachtragsmanagement, um Ansprüche durchzusetzen. Nicht zu vernachlässigen ist die rechtwirksame Absicherung von Haftungsrisiken, insbesondere der luxemburgischen Gewährleistungshaftung („garantie décennale“).
In Zusammenarbeit mit dem EIC Trier vermittelt Dr. Berthold Kohl – aufgrund der großen Nachfrage zum wiederholten Male – in diesem Seminar einen Überblick über die Besonderheiten des luxemburgischen Bauvertragsrecht und zeigt Möglichkeiten auf, die rechtlichen Risiken bei grenzüberschreitenden Bauverträgen zu minimieren.
Melden Sie sich bis zum 14.02.2022 unter folgendem Link an.
Alle weiteren Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.