Material- und Dieselpreissteigerungen und kein Ende! – Aktuelles Urteil der VK Bund zu Preisgleitklauseln
Die aufgrund des Ukrainer Krieges ausgelösten Materialpreiserhöhungen stellen öffentliche Auftraggeber wie Auftragnehmer vor erhebliche Probleme. Die Frage, wann Preisgleitklauseln auszuschreiben oder nachträglich zu vereinbaren sind, wird höchst kontrovers diskutiert. Gleiches gilt für die Frage, ob, wann und wie Betriebsstoffe, insbesondere Diesel, gleiten sollen. Die bislang vereinzelt ergangenen Entscheidungen von Gerichten und Vergabekammern bringen leider ebenfalls keine Klarheit.
Die Vergabekammer des Bundes kommt in ihrer jüngsten Entscheidung vom 19.10.2022, VK 1-85/22, zu der verwunderlichen Einschätzung, die durch den Ukraine Krieg ausgelösten Preisentwicklungen seien für Bieter momentan durchaus kalkulatorisch in den Griff zu bekommen. Der sich stetig steigende Streit zwischen (öffentlichen) Auftraggebern und Auftragnehmern wird durch solche Einschätzungen weiter befeuert. Hier zeigt sich, dass es ohne fundierte Bau- und Vergaberechtsberatung, verbunden mit einem hochspezialisierten Konfliktmanagement, oft keine schnelle Lösung gibt. Kohl Law hat in den vergangenen Monaten bundesweit bereits in zahlreichen Bauprojekten Auftraggeber oder Auftragnehmer in der Lösung der Preissteigerungsproblematik erfolgreich beraten.
https://www.vergabeblog.de/2023-02-22/kein-anspruch-auf-preisgleitklausel-losentscheid-bei-preisgleichstand-zulaessig-vk-bund-beschl-v-19-10-2022-vk-1-85-22/