Arbeitsgesetzbuch Luxemburg
Zum 24. Juli 2024 wurden bedeutende Änderungen am luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch vorgenommen. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, neue Bestimmungen in Arbeitsverträge aufzunehmen. Dazu gehören:
- Modalitäten der Leistung von Überstunden
- Separater Ausweis von Nebenzahlungen an den Arbeitnehmer
- Vorgehensweise bei einer Kündigung (Formerfordernisse & Fristen)
- Dauer und Bedingungen der Probezeit
- Geltende Kollektivverträge bzw. Verweise auf relevante Organismen, die Kollektivverträge in der geltenden Branche abgeschlossen haben
- Benennung der Sozialversicherungsorganismen, an die Beiträge geleistet werden
Achtung: Bei Nichteinhaltung droht ein Strafgeld von bis zu 5.000 € pro Arbeitnehmer! Arbeitnehmer haben zudem das Recht, fehlende Informationen anzufordern und gegebenenfalls gerichtlich ein Zwangsgeld zu beantragen.
Ein weiteres wichtiges Update: Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern nicht mehr generell untersagen, eine parallele Arbeitsstelle anzunehmen. Ein Verbot ist nur unter den im Gesetz genannten, objektiv gerechtfertigten Gründen zulässig.
Auch befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen neuen Regelungen.
Unser Tipp: Überprüfen Sie jetzt Ihre bestehenden Arbeitsvertragsmuster und passen Sie diese an die neuen Vorgaben an. Wir unterstützen Sie dabei gerne – sei es durch individuelle Beratung oder gezielte In-House-Fortbildungen.
Sie haben Fragen zu den neuen Bestimmungen? Wir helfen Ihnen weiter! Kontaktieren Sie uns jederzeit. Ihre Ansprechpartnerin: Maître Ariane Kortüm, LL.M.; E-Mail: info@kohl-law.eu