Wirtschaft

Unsere Tätigkeit im Wirtschaftsrecht umfasst im In- und Ausland die Bereiche des öffentlichen und privaten Wirtschaftsrechts. Im öffentlichen Wirtschaftsrecht gehören dazu das Subventions- und Fördermittelrecht sowie das Vergaberecht (siehe dort), das Gewerbe- und Handwerksrecht, das Güterverkehrsrecht, das Immissionsschutz- und Energiewirtschaftsrecht sowie das kommunale Wirtschaftsrecht (kommunale Unternehmen). Im privaten Wirtschaftsrecht beschäftigen wir uns mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere dem Recht der Personengesellschaften und dem Recht der GmbH, sowie dem gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Patent- und Lizenzrecht).

Im Bereich des Gesellschaftsrechts begleiten wir Unternehmen und Unternehmer bei der Gründung, dem Erwerb, der Veräußerung und dem Zusammenschluss von Unternehmen sowie die Optimierung bestehender Gesellschaftsstrukturen.  

Ein Schwerpunkt unserer Beratung besteht darin, für Familienunternehmen den Übergang des Unternehmens auf die nachfolgende Generation erfolgreich zu gestalten. Zudem betreuen wir die Gründung, die Durchführung und Auseinandersetzung von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften nach in- und ausländischem Recht.  

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Lösung von Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern oder Gesellschaftern verschiedenster Unternehmensformen und -größen einschließlich Freiberuflern (Architektur- und Ingenieurbüros) nach in- und ausländischem Recht.

Urheber-, patent- oder lizenzrechtliche Fragestellungen klären wir insbesondere im Zusammenhang mit Planungsleistungen oder innovativen Baustoffen, Bautechniken und Bauprodukten.

Wir entwickeln Lösungen für komplexe grenzüberschreitende Entsenderechtsfragen und beraten Unternehmen umfassend in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im In- und Ausland.

Darüber hinaus begleiten wir den Aufbau oder der Optimierung nationaler und internationaler Vertriebsstrukturen, einschließlich Handelsvertreter- und Franchisesystemen.