Infrastruktur

Unsere langjährige Erfahrung erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Infrastrukturrechts. Dieses umfasst die klassischen Verkehrsinfrastrukturen (Straße, Schiene, Wasserstraße und Luftverkehr), Anlagen zur Bereitstellung von Wasser und Energie, die stoffliche Ver- und Entsorgung sowie die Kommunikationsinfrastruktur.
Wir beraten Projektbeteiligte, private wie öffentliche, bei der Planung, Zulassung, Finanzierung und Realisierung der erforderlichen Anlagen im In- und Ausland.