Bau

Unser hochqualifiziertes Team verfügt über umfangreiche Erfahrung im privaten und öffentlichen Baurecht. Unser Fokus liegt auf der konsequenten Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen sowie der Klärung von Honorar-, Werklohn- und Nachtragsforderungen für Auftraggeber oder Auftragnehmer.

Unsere Beratung erstreckt sich über den gesamten Verlauf von Bauvorhaben – von der Projektentwicklung und Ausschreibung bis hin zur Gewährleistungsphase. Im öffentlichen Baurecht unterstützen wir die öffentliche Hand in genehmigungsrechtlichen Angelegenheiten und stehen Unternehmen sowie Investoren bei Investitionsprojekten zur Seite.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Architektur- und Ingenieurbüros. Wir bieten umfassende Unterstützung bei honorarrechtlichen Fragen, dem Abschluss von Planer-, Subplaner- und ARGE-Verträgen sowie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Mängelansprüchen. Ebenso decken wir versicherungsrechtliche Fragen ab und helfen bei der Beilegung von Auseinandersetzungen zwischen ARGE-Partnern.

Im Nachtrags­­management kombiniert unser Beratungsansatz fundiertes Fachwissen im Bauvertrags- und Vergaberecht mit baubetrieblicher Expertise. Wir verfügen über Jahrzehnte lange Erfahrung in der rechtlichen Beherrschung finanzieller und zeitlicher Auswirkungen von Leistungsänderungen und Bauablaufstörungen.  

Für Auftragnehmer bieten wir eine umfassende Unterstützung in komplexen Bauvorhaben. Sie beginnt häufig bereits bei der Begleitung der Erstellung und Kalkulation von Angeboten. Während laufender Baumaßnahmen unterstützen wir unsere Mandanten darin, Nachtragsmöglichkeiten zu erkennen, Nachtragsforderungen rechtssicher geltend zu machen und sie durchzusetzen. Wir führen außergerichtliche Nachtragsverhandlungen, unterstützen bei außergerichtlichen Verfahren (wie § 18 Abs. 2 VOB/B) und vertreten die Interessen unsere Mandanten auch prozessual.

Als Partner für Auftraggeber überprüfen wir vor Ausschreibungen die Vergabeunterlagen auf potenzielle Nachtragsrisiken. Wir begleiten den Auftraggeber bauvertraglich während der gesamten Projektdauer, von der Ausschreibung über die Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen. Wir lösen Baustreitigkeiten über Zeit, Qualität und Geld und stehen unseren Mandanten außergerichtlich und gerichtlich zur Seite.